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Jugendamt muss sofortige gerichtliche Entscheidung erwirken

Jugendamt muss sofortige gerichtliche Entscheidung erwirken Kommt das Jugendamt während eines laufenden sorgerechtlichen Verfahrens zum Schluss, dass das Kind aus dem Elternhaushalt herausgenommen werden sollte, muss es eine entsprechende familien­gerichtliche Entscheidung herbeiführen. An diese Entscheidung ist das Jugendamt gebunden und kann insbesondere nicht eigenmächtig das Kind in Obhut nehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. …

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